Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, über das Internet oder eine Agentur vorgenommen werden kann, bietet der Kunde von Ballonfahrten Göhler den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an. Der Auftraggeber steht für den Fahrgast und für weitere mit angemeldete Teilnehmer und deren Vertragsverpflichtung ein. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung, der Ausstellung von Fahrscheinen durch Ballonfahrten Göhler oder einer einvernehmlichen Terminvereinbarung zustande. Namentlich ausgestellte Fahrscheine für eine Ballonfahrt stellen ein qualifiziertes Inhaberpapier gemäß § 808 BGB dar. Das Beförderungsentgelt ist im Voraus innerhalb von 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Fahrscheines als Gesamtbetrag zu zahlen. Bei Wertgutscheinen bzw. einer Zahlung des Fahrpreises zur Ballonfahrt ist der am Fahrtag gültige Fahrpreis fällig. Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fahrgast. In Ausnahmefällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen für die Durchführung der Ballonfahrt beauftragen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.

2. Leistungsbeschreibung

Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, flugsicherungstechnischen und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Die Leistungen von Ballonfahrten Göhler teilen sich daher in eine Dienstleistung und eine Ballonfahrt. Die Dienstleistung besteht im Wesentlichen aus der Einbuchung in unser System, der Vorhaltung eines zugelassenen Ballonsystems, Abschluss aller erforderlichen Versicherungen und der fortlaufenden Betreuung des Kunden. Mit der Übergabe des unterschriebenen Beförderungsvertrages erwirbt der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserem Prospekt, der Preisliste, dem Fahrschein und der Buchungsbestätigung. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung von Ballonfahrten Göhler liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Ballonfahrten Göhler.

3. Gültigkeit, Übertragbarkeit, Rücktritt

Fahrscheine sind 3 Jahre gültig. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Ausstellungsdatum des Fahrscheins. Für nachträglich gebuchte Fahrgäste zu einem bestehenden Vertrag gilt das Gültigkeitsdatum der zugeordneten Buchung. Innerhalb der Gültigkeit der Fahrscheine kann das Ablaufdatum kostenpflichtig verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrscheine besteht keine Verpflichtung zur Beförderung oder zur Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises. Die Möglichkeit zur Wahrnehmung einer Ballonfahrt ist auf die Monate April bis Oktober begrenzt. Es ist zwingend erforderlich, dass Terminvereinbarungen mindestens 1 Monat vor Fahrscheinablauf erfolgen. Sollte das Ablaufdatum außerhalb der Saisonzeit liegen, muss eine Terminvereinbarung mindestens 1 Monat vor dem Saisonende stattfinden. Wenn in beiden Fällen nach diesen Fristen keine Terminübereinkunft getroffen werden kann, ist zur Erhaltung der Fahrscheingültigkeit eine kostenpflichtige Verlängerung erforderlich. Sollte Ballonfahrten Göhler wetterbedingt oder aus technischen Gründen einen Termin absagen müssen, verlängern sich die Fahrscheine ab dem abgesagten Termin um 3 Monate. Fahrscheine sind auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzung nach Abs. 5 erfüllen und auf den Fahrscheinen nichts Gegenteiliges vermerkt ist. Eine Stornierung des Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt ist nicht möglich. Der Auftraggeber kann aber während der Gültigkeit der Fahrscheine schriftlich vom Vertrag zur Durchführung einer Ballonfahrt zurücktreten. Ein Rückgabe- und Widerrufsrecht erhält der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Fahrscheine. In dieser Zeit entstehen keine Kosten, wenn der Widerruf in schriftlicher Form erfolgt und mit den Fahrscheinen fristgerecht an Ballonfahrten Göhler gesendet wird. Das Rückgabe- und Widerrufsrecht endet mit einer Terminvereinbarung. Danach werden 30% pro Jahr vom regulären aktuellen Fahrpreis berechnet.

4. Terminvereinbarung

Für die Planung Ihrer Ballonfahrt rufen Sie uns bitte an. Fahrtermine werden von uns vorgegeben, erfolgen jedoch unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Auftraggebers oder der Fahrgäste. Vereinbarte Termine in mündlicher oder schriftlicher Form sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt geändert werden. Etwa 1-2 Stunden vor der vereinbarten Ballonfahrt haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob nach den Informationen des Deutschen Wetterdienstes die Ballonfahrt stattfindet oder ausfällt. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht nutzen oder uns nicht erreichen, treffen wir uns wie vereinbart zum ausgemachten Termin und am ausgemachten Treffpunkt. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Um dies zu gewährleisten, haben Sie dafür Sorge zu tragen, telefonisch unter der angegebenen Rufnummer erreichbar zu sein. Aus technischen oder wetterbedingten Gründen ist es möglich, dass vereinbarte Treffpunkte bei diesem Telefonat bis zu 60 km verschoben, sowie zeitlich geringfügig verändert werden können. Bei einer kurzfristigen Absage einer Ballonfahrten geht Ihr vergebliches Antreten nicht zu unseren Lasten. In diesem Fall werden Reservetermine angeboten. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin) führen zum ersatzlosen Verlust des eingezahlten Fahrpreises oder bei nicht vollständiger Bezahlung zum Schadenersatz des noch offenen Fahrpreises.

5. Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen

Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens zur Terminvereinbarung bekannt zu geben und sollten im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt besprochen sein. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.a. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Eine Beförderung von Kindern unter 10 Jahre und einer Größe unter 1,30 m ist in der Regel nicht vorgesehen. In Einzelfällen entscheidet der Ballonführer über die Mitfahrt.

6. Haftung, Schadensfälle

Die Haftung des Luftfahrtunternehmens bzw. Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Schadenersatzforderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Für jeden eingesetzten Ballon besteht eine Halter- und Passagier-Haftpflichtversicherung und für jeden Fahrgast eine Unfallversicherung für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um den Schaden zu vermeiden oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten. Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird nicht übernommen. Der Fahrgast ist selbst für eine stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Schäden oder Ersatzansprüche sind unverzüglich dem Luftfrachtführer oder spätestens nach 2 Tagen der Geschäftsstelle von Ballonfahrten Göhler anzuzeigen und geltend zu machen.

7. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten

Die Auswahl des Startplatzes, zusätzlicher Fahrgäste und die Zuteilung der Plätze im Korb werden vom Ballonführer festgelegt. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Ballonfahren erfordert einigen sportlichen Einsatz. Kleiden Sie sich, als wollten Sie abseits der Wege wandern gehen. Benutzen Sie bevorzugt robuste Kleidung aus Baumwolle, feste und für Morgenfahrten wasserabweisende Schuhe (keinesfalls Sandalen oder Schuhe mit hohen Absätzen), sowie eine gegen Hitze schützende Kopfbedeckung (Kappe, Hut). Der Ballonführer wird Sie beim Auf- und Abbau des Ballons aktiv beteiligen. Sollte dies nicht möglich sein, teilen Sie uns das bitte zur Terminvereinbarung mit. Ansonsten werden daraus resultierende Mehrkosten weiterberechnet. Ziehen Sie während der Fahrt an keiner Leine oder an den Schläuchen. Halten Sie sich im Korb bitte ausschließlich an den vorgesehenen Halteschlaufen fest. Gehen Sie vor der Landung leicht in die Knie, mit dem Rücken zur Fahrtrichtung und verlassen Sie den Korb nur nach Anweisung des Piloten. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt und beachten Sie das Rauchverbot im und am Korb und Hüllenstoff. Werfen Sie bitte während einer Ballonfahrt nichts über Bord. Die Nichtbeachtung der Beförderungsbestimmungen kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt ohne Kostenerstattung führen.

8. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Luftfahrtunternehmens. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.

Ballonfahrten Göhler, 01.01.2024