Endlich ist es soweit. Heute erhielten wir vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit auf Grund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung vom 01.06.2021 die Freigabe für gewerbliche Ballonfahrten. Ab sofort können Termine für die Saison 2021 ereinbart werden, bitte aber nur 2 Monate im voraus. Wir freuen uns, dass es endlich los gehht und wir mit Ihnen abheben können.
Derzeitige Einschränkungen lt. § 2 Abs. 1 der 22. CoBeLVO: Höchsten fünf Personen verschiedener Hausstände, wobei Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahren, sowie geimpfte und genese Personen bei der Ermittlung der Personenzahl außer Betracht bleiben